• Übernahmemöglichkeiten der Elternbeiträge

          • Der Elternbeitrag für die jeweilige Betreuung kann von der Stadt Freiburg auf Antrag übernommen werden.

            Antragsstellung:

            1. Alle Eltern, die im Leistungsbezug sind, also entweder ALG II oder Wohngeld oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können bei der Leitung der Schulkindbetreuung in der Schule einen Antrag stellen (blaues Formular) und geben dazu eine Kopie des aktuellen Bescheides ab.

             

            2. Alle Eltern, die auf Grund eines geringen Einkommens einen Antrag stellen möchten, stellen diesen Antrag beim Amt für Kinder, Jugend und Familie (gelber Antrag). Die Bestätigung der Teilnahme auf dem Antrag erhalten Sie bei uns. Antrag_Elternbeitrag_ab_08_2020_online_komplett.pdf

             

            3. Gutscheine für das Essen erhalten alle Eltern die im Leistungsbezug sind, also entweder ALG II oder Wohngeld oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, beim jeweiligen Leistungsträger.

             
             
          • Geschwisterbeitragsermäßigung

          • Für alle Geschwisterkinder, die ein Modul der Schulkindbetreuung besuchen, gelten die Geschwisterbeiträge, sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

            • Mindestens ein weiteres Kind der Familie ist in mindestens einem Modul des Schulkindbetreuungskonzeptes angemeldet (trägerunabhängig) oder
            • Mindestens ein weiteres Kind der Familie besucht ein Betreuungsangebot an einer öffentlichen Grundschule oder
            • Mindestens ein weiteres Kind der Familie ist in einer Kita oder einem Hort angemeldet
            • Die Eltern müssen dem Träger einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Dafür benötigen wir eine Bestätigung der Einrichtung, in der sich das Geschwisterkind befindet.

            Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Übernahme für die Elternbeiträge und Geschwisterermäßigung gibt, die Anträge also rechtzeitig gestellt werden müssen.

            Achten Sie rechtzeitig auch auf die jährliche zum Schuljahresbeginn notwendige Verlängerung des Antrages

      • INFOBLATT / Kostenübernahme und Geschwisterkind