Beurlaubung von Schulbesuch
Antrag: Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Anträge müssen schriftlich und rechtzeitig von Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Anerkannte Beurlaubungsgründe:
- Kirchliche Veranstaltungen, Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- Staatlich befürwortete Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, persönliche Gründe wie Familienereignisse oder schwere Erkrankungen in der Familie
- Teilnahme an internationalem Schüleraustausch oder Sprachkursen, Ehrenamtliche Tätigkeiten, Wissenschaftliche oder künstlerische Wettbewerbe, sportliche Wettkämpfe und Lehrgänge
Entscheidungsbefugnis: Der Klassenlehrer entscheidet über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen, der Schulleiter in allen anderen Fällen.
Antrag zum Download: Befreiung_Beurlaubung_GHS.pdf