• Beurlaubung von Schulbesuch

      • Antrag: Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Anträge müssen schriftlich und rechtzeitig von Erziehungsberechtigten gestellt werden.

        Anerkannte Beurlaubungsgründe:

        • Kirchliche Veranstaltungen, Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
        • Staatlich befürwortete Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, persönliche Gründe wie Familienereignisse oder schwere Erkrankungen in der Familie
        • Teilnahme an internationalem Schüleraustausch oder Sprachkursen, Ehrenamtliche Tätigkeiten, Wissenschaftliche oder künstlerische Wettbewerbe, sportliche Wettkämpfe und Lehrgänge

        Entscheidungsbefugnis: Der Klassenlehrer entscheidet über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen, der Schulleiter in allen anderen Fällen.

        Antrag zum Download: Befreiung_Beurlaubung_GHS.pdf