Rechte und Pflichten auf einen Blick!
Rechte – Der Elternbeirat hat folgende Rechte:
- bei bestimmten Themen mitbestimmen (*)
- bei bestimmten Themen mitwirken (*)
- über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden. (§)
- auf Auskünfte (§)
- in der Lehrerkonferenz (§) und bei bestimmten Themen (§) angehört zu werden
- Vorschlags- und Antragsrecht (§) (*)
- die Eltern zu informieren (§)
Pflichten – Der Elternbeirat hat folgende Pflichten: