• Rechte und Pflichten auf einen Blick!

        • Rechte – Der Elternbeirat hat folgende Rechte:

          • bei bestimmten Themen mitbestimmen (*)
          • bei bestimmten Themen mitwirken (*)
          • über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden. (§)
          • auf Auskünfte (§)
          • in der Lehrerkonferenz (§) und bei bestimmten Themen (§) angehört zu werden
          • Vorschlags- und Antragsrecht (§) (*)
          • die Eltern zu informieren (§)

           

          Pflichten – Der Elternbeirat hat folgende Pflichten:

          • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften (§).
          • Durchführung bestimmter Veranstaltungen (§)
          • Aufgreifen und Weiterleiten von Anregungen durch die Eltern (§)
          • Teilnahme an den Beratungen der Schulkonferenz(§)